Seit dem 01.01.2022 können Pflegefachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen eigenständig und eigenverantwortlich nicht nur Pflegehilfsmittel (Produktgruppen 50-54) empfehlen (‚verordnen‘), sondern nun auch gewisse sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel anderer Produktgruppen.
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