Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue regeln für die Qualitätsdarstellung ambulanter Pflegedienste. Im ersten Teil der zweiteiligen Serie erklärt Unternehmensberater und Häusliche Pflege - Experte Gerd Nett, was die neue QDVA beinhaltet und welche Angaben Pflegedienste künftig liefern müssen.
Download Artikel „CAREkonkret vom 20.03.2026“. pdf
