Der Sachverständigenrat hat nicht überraschend ist die Veränderung der Einstufungsgrenzen auf die ursprünglich empfohlene Einteilung (siehe auch schon: „Roadmap“). Ein weiterer Vorschlag ist die komplette Abschaffung des Entlastungsbetrags, was immerhin die Leistungsausgaben um 5 % bzw. 3,87 Mrd. Euro (Stand 2025) reduzieren würde. Begründet wird dies mit Fehlanreizen, insbesondere die alleinige Nutzung für hauswirtschaftliche Leistungen.
