PDL Praxis: 12/2025

Die neue Transparenz bei der Verhinderungspflege

Der Gesetzgeber hat die Änderungen in der Verhinderungspflege, mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) 2023 beschlossen. Seit Juli 2025 gelten die neuen Regelungen rund um den gemeinsamen Jahresbetrag, der nun die Budgets der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst hat. Im Ergebnis kann nun auch allein mit ambulanten Leistungen das komplette Budget beider bisher getrennter Leistungen abgerufen werden, nicht nur wie bisher allein für die Kurzzeitpflege. Eine wesentliche Neuerung hat der Gesetzgeber in § 42a in den Absätzen 2 und 3 eingebaut: er will mehr Transparenz schaffen, in welchem Maße im laufenden Jahr die Leistungen der Verhinderungspflege genutzt werden und welche Summen noch frei sind. Es soll dazu führen, dass die Verhinderungspflege stärker genutzt wird, auch weil sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Pflegekassen besser über die Nutzung Bescheid wissen.

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