PDL Praxis: 12/2023

Leistungserhöhungen 2024

Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), das im Juli 2023 in Kraft getreten ist, sind auch einige finanzielle Leistungsverbesserungen vereinbart worden, die aber erst zeitverzögert in Kraft treten. Ab Januar 2023 werden die Sachleistungen und das Pflegegeld um 5 % angehoben, ebenfalls die Prozentsätze zur Begrenzung der Eigenanteile an den pflegebedingten Aufwendungen im Pflegeheim (§ 43c). Erst 2025 werden alle Leistungen einschließlich der Entlastungsleistungen und der Verhinderungspflege um 4,5 % angehoben.

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