PDL Praxis: 11/2016

Betreuung: Endlich Zeit zum Reden!?!

Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz 2013 hat der damalige Gesundheitsminister Bahr die Häusliche Betreuung als neue Sachleistung eingeführt. Historisch bedingt war sie mit der Einschränkung versehen, das keine Grundpflege und Hauswirtschaft erbracht werden durfte und diese vorher sichergestellt sein musste. Diese Schutzvorschrift resultierte noch aus dem Ansatz, hier für separate Betreuungsdienste zu beauftragen. Faktisch widersprach selbst die Gesetzgebegründung dem Wortlaut, denn hier wurden auch Spaziergänge und Begleitungen als Leistungsinhalte benannt, obwohl sie im Regelfall Grundpflegeleistungen (Mobilitätshilfen) umfassten.

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