Ein Großteil der Pflegebedürftigen nutzt die Sachleistungen nicht voll aus, sondern bezieht in unterschiedlichen Anteilen Kombinationsleistungen nach § 38 SGB XI. Damit erhält er auch keine Eigenanteilsrechnung mehr automatisch, eben weil hier keine Eigenanteile anfallen. Will er wissen, was der Pflegedienst tatsächlich abrechnet, müsste er eine Rechnungskopie vom Pflegedienst anfordern. Das kostet den Pflegedienst Zeit und Geld, so dass viele hierfür auch eine Gebühr verlangen.
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