PDL Praxis: 10/2016

Entlastungsbetrag (§ 45b) auch für kleine Leistungen nutzen

nach § 45b (bisher: zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung) soll der „Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags“ dienen. Dabei geht es nicht (wie es scheinbar manchmal missverstanden wird) um eine allein finanzielle Entlastung, sondern um eine Leistung, die einfach und unkompliziert vom Pflegebedürftigen individuell einsetzbar ist. Sie hat wenig restriktive Regelungen, insbesondere nicht in Bezug auf die Dauer oder die Struktur der Leistung.

Download Artikel „PDL Praxis: 10/2016“ .pdf