Noch ist das Pflegeneuordnungsgesetz („PNOG“) nicht verabschiedet, aber unstrittig dürfte eine Veränderung der Pflegeeinstufung kommen: der Gesetzgeber hatte 2017 mit dem PSG II den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, aber abweichend von der empfohlenen Einstufungssystematik die Grenzwerte teilweise geändert. So wurden die Stufen 1 bis 3 jeweils um 2,5 Punkte abgesenkt, auch wurden in den Modulen 1, 4 und 6 bestimmte Grenzen verschoben. Diese großzügige Ausweitung ist wohl auch ein Grund für die überproportional hohe Menge an Pflegebedürftigen.
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