Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2026 wurden auch die Zuzahlungen nach § 61 z.B. bei Arzneimitteln oder der Häuslichen Krankenpflege um 50 % erhöht, die Erhöhung gilt aber erst ab Januar 2027:
- pro Arzneimittel mindestens 7,50 €, maximal 15 € (vorher 5,00 €; max. 10 €)
- Stationärer Krankenhausaufenthalt pro Tag 15 € (vorher 10 €)
- Verordnung von Heilmitteln und Häuslicher Krankenpflege: pro Verordnung 15 € (vorher 10 €) sowie 10 % der Kosten (gleich geblieben).
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