PDL Praxis: 08/2016

Die richtigen Einstufungen

Alle Welt redet nur noch vom PSG II sowie der neuen Pflegebedürftigkeitsdefinition und dem NBA als Einstufungsinstrument. Dabei wird dies erst ab 2017 angewandt. Und da alle Bestandskunden bzw. alle Versicherten, die bis zum 31.12.2016 einen Antrag gestellt haben, nach bisherigem Recht eingestuft werden, werden gerade in der ambulanten Pflege die ersten Begutachtungen nach neuem Recht erst im Frühjahr 2017 zu sehen sein. Dazu kommt, dass im Rahmen der Überleitung alle Eingestuften einen dauerhaften Bestandsschutz auf ihren übergeleiteten Pflegegrad haben. Daher werden sie auch keine von den Kassen beauftragte Wiederholungsprüfung mehr erleben, da eine Pflegegradabsenkung so gut wie unmöglich ist.

Download Artikel „PDL Praxis: 08/2016“ .pdf​​​​​​​