In den ersten Teilen wurden die wesentlichen Dokumente im SGB XI behandelt. Im Bereich der Krankenversicherung SGB V geht es primär um die Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Die Regelungen zur Verordnung hat der Gesetzgeber über die Richtlinie Häusliche Krankenpflege (HKP) geregelt. Verantwortlich für den Erlass und die Weiterentwicklung der Richtlinie (nach § 92, Abs. 1 Nr. 6) ist der Gemeinsame Bundesausschuss.
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