PDL Praxis: 06/2021

Transparenz der Leistungen: die Abläufe in der Pflege sichern (Teil 3 der Serie)

Alle Leistungen, ob Kranken- oder Pflegeversicherung sowie die Privatleistungen müssen in Preislisten dargestellt werden. Diese sind im Regelfall Anlagen zum Pflegevertrag, sonst ist dieser auch formal nicht vollständig. Denn im Pflegevertrag wird der Kunde verpflichtet, dann für die Kosten einzustehen, wenn gesetzliche Kostenträger diese nicht oder nicht mehr übernehmen, der Kunde sie aber trotzdem wünscht. Ohne Preislisten wüsste der Kunde nicht, was er damit potentiell übernimmt.

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