PDL Praxis: 05/2016

Dokumentation: Zuviel ist doppelt schlecht!

Mit dem PSG 2 hat der Gesetzgeber den Inhalt der Qualitätsprüfungen (§ 114) ab 2016 erweitert: nun muss auch die Abrechnung der erbrachten Leistungen immer geprüft werden, bisher war dies eine „Kann“-Vorschrift. Zurzeit gibt es erste modellhafte Erprobungen durch den MDK, auch müssen die Prüfanleitungen entsprechend verändert werden. Ab dem Sommer soll dann die regelhafte Prüfung umgesetzt sein.

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