Pflegefachkräfte der Pflegedienste dürfen seit 2022 sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel ‚empfehlen‘, was faktisch eine ärztliche Verordnung ersetzt. In der Praxis wird diese Möglichkeit unterschiedlich genutzt: von Pflegefachkräften, die diese Kompetenz gar nicht kennen zu Krankenkassen oder Sanitätshäusern, die auf ärztlichen Verordnungen bestehen bis zu Pflegediensten, die diese Kompetenz systematisch ab den Erstgespräch nutzen, um die Versicherten sachgerecht zu versorgen und die häusliche Pflege zu erleichtern.
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