Viele Pflegebedürftige werden von ihren Lebenspartnern oder ihren Kindern zuhause versorgt. Wenn nun aber die Ehefrau selbst nach einem Krankenhausaufenthalt eine anschließenden Rehabilitationsmaßnahme in einer stationäre Einrichtung benötigt, entsteht eine weitere Versorgungslücke, die dann nicht mehr über die Verhinderungspflege zu schließen ist. Oder wenn die Tochter als Hauptpflegeperson eine Mütterkur antreten möchte/muss, aber der pflegebedürftige eigene Vater dann unversorgt zuhause ist?
Download Artikel „PDL Praxis: 02/2026“ .pdf
