PDL Praxis: 02/2022

Pflegefachkräfte können (mehr) Hilfsmittel verordnen!

Schon seit Einführung der Pflegeversicherung konnten/durften Pflegefachkräfte diejenigen Pflegehilfsmittel begutachten/empfehlen und in diesem Sinne ‚verordnen‘, die (allein) unter die Zuständigkeit der Pflegeversicherung fielen. Sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel sind nicht nur aus Gründen der Pflegeversicherung bewilligungsfähig, sondern die identischen Hilfsmittel können auch zu Lasten der Krankenversicherung verordnet werden. Bisher bedurfte es hierzu immer noch einer ärztlichen Verordnung.

Nun können Pflegefachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen auch diese "verordnen".

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