Stolz verkündet das BMG und Ministerin Nina Warken: „Der Bundestag hat am 6. November 2025 das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ in 2./3. Lesung verabschiedet. Damit werden die Pflege umfassend entbürokratisiert und die Kompetenzen von Pflegefachpersonen erweitert.“
Wer sich dann daran macht, die Gesetzesänderungen zu sortieren und zu suchen, welche Befugnisse denn nun erweitert werden, der findet im Prinzip eine Beschreibung, wie die Befugniserweiterung definiert werden soll und in welchem Zeitrahmen. Denn mit dem Gesetz wird nur geregelt, dass die Ärzteschaft und die Krankenkassen mit den Spitzenorganisationen der Pflege aushandeln müssen, welche ärztlichen Leistungen wie delegiert werden können.
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