Häusliche Pflege 12/2020

Hier spricht Heiber

Und täglich grüßt das Murmeltier!

Die nächste Pflegereform um die Ecke, dabei sind die letzten Änderungen noch gar nicht umgesetzt. Was aus dem Eckpunktepapier bisher bekannt ist, erinnert an vieles Bekannte und wenig neues. So soll die Tarifpflicht für die Pflegeeinrichtungen eingeführt werden. Nur zur Erinnerung: schon jetzt können Pflegeeinrichtungen tariflich vereinbarte Gehälter in Vergütungsverhandlungen einbringen und refinanziert bekommen, zumindest theoretisch. Denn die eigentlich vorgesehenen Regelungen im Bundesrahmenvertrag nach § 132a SGB V, auch für differenzierten Wegezeiten, lassen auf sich warten, trotz Fristen im Gesetz (30.06.2019 für die Wegezeiten) und einer Schiedsstelle, die auch vom BMG angerufen werden könnte!

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