Häusliche Pflege 10/2025

Hier spricht Heiber

Ein neuer Name bringt Probleme!

Mit dem Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege führt der Gesetzgeber auch eine neue Bezeichnung der bisher so genannten „Pflegefachkräfte“ ein, die schon im Pflegeberufegesetz 2023 (mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz 2023) eingeführt worden ist: Alle Mitarbeitenden mit einer dreijährigen Ausbildung in der Pflege (seien es bisherige Kranken- und Gesundheitspfleger:innen oder Altenpfleger:innen, Pflegefachfrau oder Pflegefachmann) können nach § 64 a Pflegeberufegesetz ihre Berufsurkunde und damit ihre Berufsbezeichnung genderneutral auf „Pflegefachperson“ umschreiben lassen.

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