In ambulanten Vergütungsverhandlungen wird immer über den Punkt des Unternehmensgewinns heftig diskutiert. Einerseits hat der Gesetzgeber in § 89 eindeutig festgeschrieben, dass es eine angemessene Vergütung des Unternehmerrisikos geben muss. Das ist inzwischen nicht mehr fraglich, aber über die Höhe wird immer gestritten. In der vollstationären Pflege hat sich ein Gewinnzuschlag von ca. 2 % ‚etabliert‘, der dann auch so auf die ambulante Pflege übertragen wird. Ein höherer Zuschlag wird von den Kostenträgern immer abgelehnt.
Lesen Sie hier weiter. Download Artikel .pdf