Häusliche Pflege 07/2022

Trotz fehlerhafter Datenlage: die tarifähnliche Vergütung kommt zum 01.09.2022

Mit dem Pflegebonusgesetz, dass am 19. Mai im Bundestag beschlossen wurde und so am 10.6. durch den Bundesrat gegangen ist, gibt es nicht nur zum zweiten Mal eine pandemiebedingte Sonderzahlung für alle Mitarbeitenden in der Langzeitpflege. Der Bonus wird nach vergleichbaren Regelungen wie die Coronaprämie aus dem Jahr 2020 ausgezahlt, wobei die Höhe mit 550 € (pro Vollzeitkraft) deutlich niedriger ist. Auch gibt es nun die Sonderregelung, dass die Prämie nur diejenigen erhalten, die am 30. Juni auch in der Pflege beschäftigt waren: damit sollen all diejenigen ausgenommen werden, die wegen der einrichtungsbezogenen Impfplicht im Frühjahr aus der Pflege ausgestiegen sind.

Der Gesetzgeber hat das Bonusgesetz auch genutzt, um Regelungen zur tarifähnlichen Vergütung zu konkretisieren: was er jedoch nicht geändert hat ist der Zeitplan. Obwohl sowohl Kassen- als auch Leistungserbringerverbände gemeinsam für eine Verschiebung plädiert haben, hat der Gesetzgeber den Termin zur Umsetzung mit dem 1. September 2022 gelassen.

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