Die Bundesregierung will mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Krankenversicherung stabilisieren und kürzt deshalb in allen Bereichen, auch in der gesamten Häuslichen Krankenpflege. Hier soll die Grundlohnsumme als Obergrenze für die Tarifsteigerungen wieder eingesetzt werden, obwohl dies für diesen Bereich aktuell ausgesetzt ist. Begründet wird dies auch damit, dass alle Bereiche zum Sparen beitragen müssen.
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