Die Verhinderungspflege ist eine Leistung, die es faktisch seit 1991 gibt (damals noch über die Krankenversicherung finanziert). Die Ausgangsidee war immer, den Pflegepersonen eine Auszeit zu ermöglichen, ohne die Versorgung zuhause zu gefährden. Trotz dieser langen Geschichte liegt der Nutzungsgrad im Jahr 2023 in der Sozialen Pflegeversicherung (ohne Privatversicherte) bei ca. 36%. Der Nutzungsgrad ist in den letzten Jahren zwar leicht gestiegen, trotzdem wird das Leistungsbudget nur zu einem Drittel genutzt. Mit der Verhinderungspflege sind viele Missverständnisse, aber auch Bewilligungsprobleme verbunden, die hier geklärt werden sollen.
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