Die Pflegeversicherung ist finanziell in einer schwierigen Lage, da erscheint es erst mal verständlich, wenn Pflegekassen mit ihren Ausgaben haushalten und genauer hinschauen. Man könnte zum Beispiel erwarten, dass Pflegekassen bei der Verhinderungspflege mehr nachfragen oder prüfen, wenn zum Beispiel eine Nachbarin die gesamten Leistungen erbracht hat und den vollen Leistungsbetrag abrechnet, ohne das geklärt ist, ob die Leistungen tatsächlich stattgefunden haben und ob die Nachbarin bei dieser Erwerbstätigkeit auch entsprechend versichert war. Oder wenn über den Entlastungsbetrag die komplette Gartenpflege vom Landschaftsgärtner abgerechnet wird, weil der Pflegebedürftige dabei angeblich „stärkend und stabilisierend alltagsunterstützend entlastet wird“ (Originalzitat aus dem Flyer eines Gartenbaubetriebs zur Abrechnung nach § 45b).
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