Häusliche Pflege 04/2024

Hier spricht Heiber

Wo bleibt hier die Logik?

Eigentlich hört sich alles logisch an: wenn Mitarbeitende die gleiche Tätigkeit verrichten, sollten sie auch die gleiche Aus- oder Weiterbildung haben. Und weil dies der Gesetzgeber fordert, haben die Vertragsparteien in der aktuellen Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die ambulante Pflege festgelegt, das alle Mitarbeitenden, die pflegerische Betreuung erbringen, eine Qualifizierung im Umfang von mindestens 160 Stunden benötigen.

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