Häusliche Pflege 03/2024

MuG ambulant erneut aktualisiert

 

Die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege vom 27.05.2011“ (MuG ambulant) wurden am 23.10.2023 erneut aktualisiert und sind zum 01.02.2024 in Kraft getreten.

Die Anpassung der MuG an den ‚neuen‘ Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Systematik des ‚Strukturmodells‘ waren schon lange überfällig und sind ebenso positiv zu werten wie die neuen technischen Möglichkeiten in Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bzgl. hybrider Lehrveranstaltungen.

Negativ zu bewerten sind die eins zu eins Übertragung der stationärer Regelungen auf die ambulante Pflege im Bereich der Mindestqualifikation von Mitarbeitenden in der pflegerischen Betreuung und die Tatsache, dass es quasi keine Vorlaufzeit bis zum Inkrafttreten gab (Veröffentlichung am 17.01.2024). Daher ergeben sich ab Februar bei einigen Pflegediensten sicher Probleme beim Personaleinsatz und der Abrechnung der Leistungen.

Welche Änderungen erfolgten und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus im einzelnen für die ambulante Pflege?

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