Häusliche Pflege 03/2022

Bürokratisches Monster

Die tarifähnliche Bezahlung und die schwierige Umsetzung.

Die letzte Bundesregierung wollte unbedingt einen einheitlichen Tarifvertrag für die Pflege einführen, was bekanntermaßen im Frühjahr letzten Jahres gescheitert ist. Die dann folgende komplizierte Umsetzung einer tarifähnlichen Bezahlung kann man nur verstehen, wenn man diese Vorgeschichte berücksichtigt. Zwar waren die zentralen Umsetzungsrichtlinien zur Zulassung (§ 72) und zur wirtschaftlichen Vergütung (§ 82c) zum 30.09.2021 vom GKV-Spitzenverband erstellt und an das zuständige Gesundheitsministerium (BMG) zur Prüfung vorgelegt worden. Aber erst Ende Dezember wurden die Änderungsvorgaben vom BMG zurück gesandt und erst am 27.01.2022 endgültig genehmigt und veröffentlicht. Der Meldetermin zum 28.02.2022 ist zwar nicht aufgehoben, aber ‚Nachmeldungen‘ bis zum 31.03.2022 werden angenommen. Statt erwartbaren ca. 4 Monaten Umsetzungszeit (von November bis Ende Februar) bleiben nun nur noch 8 Wochen!

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