Häusliche Pflege 02/2026

Hier spricht Heiber

Will der MD gar nicht richtig prüfen?

Auch die ambulanten Qualitätsprüfungen sollen nun entsprechend dem aktuellen Pflegebedürftigkeitsbegriffs angepasst werden. Schon Ende August wurde die Endfassung der Prüfanleitung veröffentlicht, damit sich alle Seiten (Prüfer genauso wie die zu prüfenden Einrichtungen) auf die neue Prüfung vorbereiten können.

Schaut man sich die Prüfanleitung bzw. die Stichprobenauswahl genauer an, beginnen die vielen Fragezeichen: denn Grundlage der Auswahl ist nicht mehr eine Zufallsstichprobe aller versorgten Pflegebedürftigen, sondern eine konkrete Auswahl auf der Basis von bestimmten Einschränkungen bzw. Leistungen.

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