Häusliche Pflege 01/2023

Wundertüte Regionales Entgeltniveau

 

Zum zweiten Mal ist das sogenannten Regionale Entgeltniveau erfasst und veröffentlicht worden, diesmal immerhin ohne Verspätung zum 30.11.2022. Im Gegensatz zur ersten Erfassung hat der Gesetzgeber über das Pflegebonusgesetz noch die Elemente „Bereitschaftsdienst“ sowie „Rufbereitschaft“ ergänzt, die nun in die Preise einfließen müssen. Dabei gibt es eigentlich gar keinen Bedarf für „Bereitschaftsdienst“, denn dieser ist weder stationär noch ambulant definiert oder notwendig. Die „Rufbereitschaft“ ist allein ein ambulantes Thema, weil die Pflegeheime hier entsprechende Dienste wie Nachtdienste haben. Auch wenn diesmal die Erfassungsmasken und die Ausfüllanleitungen sehr ausführlich dargestellt und frühzeitig veröffentlich sind, ist weiterhin die Fehlerquote, die die AOK pro Bundesland veröffentlicht hat, überraschend hoch! Im Schnitt wurden ca. 27 Prozent der Einrichtungen aus der Auswertung ausgeschlossen, dabei geht die Quote sogar bis zu 51 Prozent hoch (Thüringen).

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