Qualifizierungspflicht von Betreuungskräten wegen der neuen MuG ambulant
Diese Regelung sorgt dafür, dass nun 99,6 % der Pflegedienste viel Geld und Zeit aufwenden müssen, obwohl die Voraussetzungen in den Pflegediensten ganz andere sind. Weiterhin dürfen Hilfskräfte in den Pflegediensten unter Anleitung und Aufsicht einer Fachkraft zum Beispiel „Lagern“ oder in vielen Bundesländern unterschiedliche Behandlungspflegeleistungen ohne Pflichtfortbildung erbringen, aber für das „Reden“ oder „Betreuen“ benötigen sie 160 Stunden stationäre Weiterbildung!
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