CAREkonkret vom 21.01.2022

„Verordnung“ von Hilfsmitteln durch Pflegefachkräfte im ambulanten Bereich – Möglichkeiten deutlich erweitert

Erweiterte kompetenzen für Pflegefachkräfte

Seit dem 01.01.2022 können Pflegefachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen eigenständig nicht nur Pflegehilfsmittel (Produktgruppen 50-54) empfehlen („verordnen“), sondern nun auch gewisse sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel anderer Produktgruppen aus dem Hilfsmittelkatalog.

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