Erweiterte kompetenzen für Pflegefachkräfte
Seit dem 01.01.2022 können Pflegefachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen eigenständig nicht nur Pflegehilfsmittel (Produktgruppen 50-54) empfehlen („verordnen“), sondern nun auch gewisse sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel anderer Produktgruppen aus dem Hilfsmittelkatalog.
Download Artikel „CAREkonkret vom 21.01.2022“ .pdf