CAREkonkret vom 20.05.2022

Pflegegeld erhöhen: eine sinnvolle Forderung?

Tarifverträge

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, fordert unter dem Titel „Für die Pflege jetzt durchstarten“ die Erhöhung des Pflegegeldes, auch mit Hinblick auf den fehlenden Inflationsausgleich. Als weitere Punkt fordert sie die Einführung einer echten Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige. Es stellt sich hier schon die Frage, in welchem Zusammenhang das Pflegegeld und die Lohnersatzleistungen für die pflegenden Angehörigen denn stehen oder stehen sollen? Das Pflegegeld erhält ja der Pflegebedürftige mit der Auflage, seine eigene Pflege und Versorgung damit sicher zu stellen. Es reicht von 316 € in Pflegegrad 2 bis zu 901 € in Pflegegrad 5. Zumindest in Pflegegrad 4 und 5 erreicht es Höhen, die beispielsweise im Rahmen der Grundsicherungsleistungen nach SGB XII oftmals nicht erreicht werden. In welchem inhaltlichen Verhältnis dann weitere Lohnersatzleistungen für Pflegepersonen stehen sollen, wird hier nicht deutlich.

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