Die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege vom 27.05.2011“ (MuG ambulant) wurden am 09.11.2022 aktualisiert und sind mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft getreten.
Unmittelbare praktische Bedeutung wird das neu eingefügte Kapitel „3.2.1.2 Elektronische Pflegedokumentation“ für Pflegedienste haben, denn diese haben seit einiger Zeit Einzug in die ambulante Pflege gehalten und bisher gab es keine konkreten Regelungen in der MuG hierzu.
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