CAREkonkret vom 19.03.2021

Die Bundesrahmenempfehlung: ein Meilenstein zu besseren Verhandlungen!

Wo kommen die Zuschüsse hin?

Die Regelungen zur Vergütung und zu Vergütungsverhandlungen sind in der Pflegeversicherung relativ klar und ausführlich in den §§ 85 sowie 89 für die ambulante Pflege geregelt.

Die Krankenversicherung hat schon eine andere Finanzierung. Um die bundesweite Vielfalt einigermaßen zu reduzieren, hat der Gesetzgeber in § 132a, Abs. 1 die Bundesrahmenempfehlung für Häusliche Krankenpflege definiert und in den letzten 10 Jahren inhaltlich ständig erweitert. Nicht nur pandemiebedingt hat sich die Entwicklung der Bundesrahmenempfehlung bis zum Oktober 2020 hingezogen, erst dann hat die dafür zuständige Schiedsstelle auf Bundesebene diese Regelungen in § 6 festgelegt.

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