CAREkonkret vom 14.11.2025

Eine neue Wundertüte

Pünktlich zum 31. Oktober 2025 sind die neuen Werte des Regional üblichen Entgeltniveaus (RÜE)von der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege veröffentlicht worden.

Und wieder staunt man über die teilweise sprunghaften Veränderungen in den Bundesländern, die sich nicht immer logisch erklären. Zur Erklärung sei wie jedes Jahr darauf hingewiesen, dass dies nicht die Stundenlöhne sind, die bezahlt werden, sondern sich diese Werte aus folgenden Komponenten zusammensetzen (siehe § 72, Abs. 3b):

1. Grundlohn,
2. regelmäßige Jahressonderzahlungen,
3. vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers,
4. pflegetypische Zulagen,
5. der Lohn für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft,
6. pflegetypische Zuschläge (das sind Nachtzuschläge, Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge gemäß der Zeitdefinition im Gesetz).

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