Die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege vom 27.05.2011“ (MuG ambulant) wurden am 24.10.2023 aktualisiert und sind mit Wirkung zum 01.02.2024 in Kraft getreten.
Die in der letzten Fassung noch ausgesparten Kapitel mit neuen Regelungen zur Aus- und Weiterbildung der verantwortlichen Pflegefachkraft (PDL) sowie das Thema Mindestqualifikation der im ambulanten Bereich eingesetzten Betreuungskräfte, wurden nun ergänzt.
Download Artikel „CAREkonkret vom 02.02.2024“ .pdf