PDL Praxis: 12/2019

Keine Behandlungsunterlagen an die Krankenkassen

Viele kennen den Ablauf: Der Pflegedienst übernimmt eine Wundversorgung. Schon mit der Bewilligung der Verordnung erhält der Pflegedienst die Aufforderung, mit der Folgeverordnung die Wunddokumentation einzureichen. Oder man erhält einen Anruf von der freundlichen Pflegefachkraft der Krankenkasse, die bittet, doch eben mal die Wunddokumentation zu faxen, dann ginge es mit der Genehmigung schneller. Oder, nächste Variante, der freundliche Pflegeberater der Pflegekasse meldet sich für einen Hausbesuch beim Versicherten an zur Pflegeberatung und möchte in diesem Zusammenhang sich auch gern die Wunde ansehen und die dazugehörige Pflegedokumentation.

So weit, so oft immer noch gängige Praxis.

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