PDL Praxis: 12/2016

Ärger vorprogrammiert: die neuen Abrechnungsprüfungen

In der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR vom 6. September 2016) ist nun die Prüfanleitung für die ambulanten Abrechnungsprüfungen veröffentlicht worden.

Generell ist die Prüfstichprobe neu geregelt worden: es werden nicht mehr 10 % aller Pflegebedürftigen, mindestens 5 und maximal 15 Pflegebedürftige geprüft, sondern eine Stichprobe aus 3 Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2, 3 Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und 2 Pflegebedürftige aus Pflegegrad 4 und 5. Pflegegrad 1 wird nicht geprüft, auch müssen die Pflegebedürftigen mindestens körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege) erhalten; Kunden, die nur pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Leistungen zur Haushaltsführung oder nur Behandlungspflege erhalten, werden nicht routinemäßig geprüft. Prüfgegenstand sind die vier Leistungsbereiche körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsleistungen, Hilfen bei der Haushaltsführung sowie die Behandlungspflege.

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