PDL Praxis: 07/2019

Wie geht man mit den 24-Stundenkräften um?

Eine ganze Reihe von Haushalten greifen auf ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte zurück, die in der Regel aus Osteuropa und hier meist aus Mitgliedsländern der EU kommen. Im Regelfall geht es um Versorgungssituationen, in denen der Pflegebedürftige nicht mehr allein in seiner Wohnung oder Haus leben kann, aber weiterhin leben möchte/soll. Da keine anderen Angehörigen hier leben, soll die Hilfe quasi die Angehörigen/Kinder ersetzen, weshalb sie umgangssprachlich auch öfter 24-Stundenkräfte genannt werden. Dabei verstößt diese gedankliche Konstruktion schon gegen deutsches Arbeitsrecht, weil kein Arbeitnehmer oder Angestellter durchgehend so lange arbeiten oder Bereitschaftsdienst haben darf. Und ob Arbeitskräfte, die die Sprache nur wenig verstehen und den kulturellen Hintergrund des Pflegebedürftigen nicht kennen, die geeigneten idealen Betreuungskräfte insbesondere für Demenzkranke sind, darf auch fachlich in Frage gestellt werden.

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