PDL Praxis: 07/2016

Internetportale der Kassen: die heimliche Macht

1996 hat der Gesetzgeber mit der ersten Änderung der damals gerade errichteten Pflegeversicherung Preisvergleichslisten eingeführt (damals über § 72, heute über § 7 Abs. 3). Zweck sollte damals wie heute Unterstützung des Pflegebedürftigen bei der Ausübung des Wahlrechts sowie zur Förderung des Wettbewerbs und der Überschaubarkeit des vorhandenen Angebots sein. Die dafür zu erstellenden Vergleichslisten über die Leistungen sowie die Vergütungen der zugelassenen Einrichtungen und der Angebote nach § 45c soll der Versicherte bezogen auf sein regionales Einzugsgebiet unverzüglich und in geeigneter Form übermittelt bekommen.

Download Artikel „PDL Praxis: 07/2016“ .pdf​​​​​​​​​​​​​​