PDL Praxis: 03/2017

Freiwillige Beratungsbesuche nutzen

Schon mit dem PSG II hat der Gesetzgeber versucht, die Beratungsleistungen zu verstärken, die die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können. Gemeint sind nicht nur verstärkte Aufklärungsrechte zur Nutzung der Pflegeberatung nach § 7a, sondern das Recht auf Beratungsbesuche nach § 37.3 auch für Sachleistungskunden.

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