Obwohl die Sozialgesetzgebung vom Bund erlassen wurde, ist die inhaltliche Umsetzung Sache der Kostenträger und Anbieter in den einzelnen Bundesländern. So unterscheiden sich Leistungskataloge und Vergütungsstrukturen deutlich von einem Bundesland zum Anderen. Zeiten werden unterschiedlich abgerechnet, Wegepauschalen variieren und gleiche Leistung kann in 16 Bundesländern ganze 28 verschiedene Preise haben.
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Aktueller Hinweis: Leider hat in Tab. 2 des Artikels der Fehlerteufel zugeschlagen und die Spalte "Fahrtkosten" falsch dargestellt. Alle Tabellen einschließlich des Leistungsvergleichs 2: Kleine Morgenversorgung mit Toilettengang finden Sie hier.