
Andreas Heiber
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Gerd Nett
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Schon bei der Frage, ob und wie eine Kostenrechnung für die ambulante Pflege notwendig ist, gibt es teilweise immer noch gegensätzliche Auffassungen. Das Pflegeversicherungsgesetz ist hier allerdings eindeutig: eine "selbständig wirtschaftende Einrichtung" als Grundbedingung im Versorgungsvertrag festgeschrieben, bedingt eine Kostenrechnung innerhalb eines jeden zugelassenen Pflegedienstes.
Dabei geht es nicht nur darum, die Sozialstation von anderen Betriebsbereichen wie beispielsweise der Abteilung "Essen auf Rädern" zu trennen. Auch innerhalb des Pflegedienstes ist der Teilbereich Pflegeversicherung von allen anderen Bereichen wie Krankenversicherung, etc. buchhalterisch zu trennen.
Welche Kostenstellen und Kostenträger sind in der ambulanten Pflege nötig und wichtig? Die Muster der Pflegebuchführungsverordnung in der jetzigen Fassung sind hier wenig praxisgerecht und tauglich.
Ein Vorschlag für die Hauptkostenstellen könnte so aussehen:

Hier die Grafik zum Ausdruck (PDF).
Ohne Verteilungsschlüssel keine tatsächlichen Kosten
Zur Erstellung der Kostenstellenrechnung wird ein verursachungsgerechter Verteilungsschlüssel benötigt: Vor allem stellt sich die Frage, wie die Arbeitszeit der Pflegefachkräfte, der Pflegekräfte und der anderen Berufsgruppen und wie die Verwaltungs- und Sachkosten verursachungsgerecht aufgeteilt werden können.
Der im Buch Kostenrechnung für die ambulante Pflege vorgestellte zweiteilige Verteilungsschlüssel kann mit Hilfe einer Tabelle einfach ermittelt werden:
Hierfür notwendige Daten sind:
Diese Zeiten können über die Personaleinsatzplanung, über Erfassungsgeräte oder über Zeiterfassungen ermittelt werden.
eine einfache und praktische Lösung zur ambulanten Kostenrechnung.

Kostenrechnung für die ambulante Pflege
Das Buch enthält alle Schritte vom Musterkontenrahmen Ambulant bis hin zu Verteilungsschlüsseln, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung.
Das Buch erschien im Herbst 2002 und ist inzwischen nicht mehr verfügbar.
Nachweispflicht im Rahmen der Pflegeversicherung: Häusliche Pflege 02/1996
Die SysPra Kostenstellenrechnung ermöglicht unabhängig von anderen Programmen eine Kostenstellenrechung, die die speziellen Probleme der Ambulanten Pflege berücksichtigt.