
Andreas Heiber
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Gerd Nett
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Das Altenpflegegesetz (Gesetz über die Berufe in der Altenpflege) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003, zuletzt geändert durch Artikel 3a des Gesetzes vom 8. Juni 2005.
Das Krankenpflegegesetz (Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege) in der Fassung vom 16. Juli 2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Oktober 2004.
Eine Klärung der Frage, wer beispielsweise was in der Behandlungspflege darf, lässt sich aber nur mit Hilfe der abgeschlossenen Verträge zur Häuslichen Krankenpflege nach § 132a SGB V klären.
Das Infektionsschutzgesetz (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen) in der geänderten Fassung vom 19.06.2006.
Es regelt den Infektionsschutz sowie die dazu zu ergreifenden Schutzmaßnahmen und notwendigen Meldepflichten.
Das Medizinproduktegesetz (Gesetz über Medizinprodukte) in der geänderten Fassung vom 25.11.2003 regelt den Umgang mit allen Medizinprodukten.
Die bekannteste Verordnung aus diesem Gesetz ist hier die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, die den Betrieb und die Betriebssicherheit der Medizingeräte regelt. Praktisch wird ein Pflegedienst hiermit wenig zu tun haben, da heutzutage alle technischen Hilfsmittel für die Pflegekunden direkt über die Kooperationspartner der Kranken- und Pflegekassen gestellt werden. Die Pflegedienste sind hier vor allem im Bereich der Messgeräte angesprochen. Der eigene Verleih von Hilfsmitteln sollte vor allem auch in Hinblick auf das Haftungsrisiko (siehe Gesetze und Verordnungen) stark reduziert sein.
Weitere wichtige Gesetze und Verordnungen können Sie auch beim Bundesgesundheitsministerium unter www.bmg.bund.de finden.