
Andreas Heiber
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Die Qualitätsprüfung nach §§ 112-115 SGB XI ist das gesetzlich verankerte Kernstück der ambulanten Qualitätssicherung. Die für jede Einrichtung verpflichtenden Maßnahmen zur internen und externen Qualitätssicherung stehen somit jederzeit unter dem externen Prüfvorbehalt.
Die Auftraggeber der Qualitätsprüfungen sind in jedem Fall die Landesverbände der Pflegekassen, ggf. in Absprache mit dem zuständigen Sozialhilfeträger. Ausführendes Organ ist im Wesentlichen der MDK. Auch Entscheidungen über mögliche Sanktionen trifft somit nicht der MDK, sondern allein die Auftraggeber, also die Pflegekassen.
Die Prüfungsgrundlage jeder Qualitätsprüfung nach SGB XI (und damit auch SGB V) sind die Gesetze und Verordnungen und Vereinbarungen.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Anlassprüfung, um eine Evaluationsprüfung, oder um eine Regelprüfung handelt.
Anlassprüfungen sind, wie der Name schon sagt, durch einen konkreten Anlass ausgelöst. Anlassprüfungen werden durchgeführt, wenn Beschwerden über die Qualität einer Pflegeeinrichtung bekannt werden, beispielsweise durch eine Beschwerde eines Angehörigen.
Evaluationsprüfungen sind Wiederholungsprüfungen und dienen der Überprüfung der Umsetzung von nach § 115 Abs. 2 SGB XI festgelegten Maßnahmen, zu der Dienst - im Anschluss einer vorherigen Prüfung - durch die Landesverbände der Pflegekassen per Bescheid verpflichtet wurde.
Regelprüfungen (früher Stichprobenprüfung) wird in Zukunft jeder Pflegedienst in einem regelmäßigen Rhythmus erleben. Bis Ende 2010 sollen alle Pflegeeinrichtungen vom MDK in Form einer Regelprüfung geprüft worden sein. Ab 2011 sind (mindestens) jährliche Regelprüfungen vorgesehen.
Künftig sollen die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität veröffentlicht werden. So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 01.07.2008 in § 115 Abs. 1a vor.
Der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen haben sich am 29.01.2009 unter Beteiligung des MDS auf eine Systematik geeinigt, nach der die Qualität der Leistungen von ambulanten Einrichtungen künftig veröffentlicht werden soll.
Hier finden Sie die "Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA)" mit allen Anlagen zum herunterladen.
SysPra hat dazu ein Tool entwickelt, das die Berechnung automatisch durchführt. Es enthält dazu ein Erfassungsformular für die Erfassung vor Ort. Durch die übersichtliche Berechnungsdarstellung kann man auch selbst ausprobieren, wie sich die unterschiedliche Beantwortung von Fragen auf die jeweiligen Teilnoten und die Gesamtnote auswirken wird.
Mehr Informationen hierzu: Berechnungsschema Pflege-Transparenzvereinbarung Ambulant (PTVA)
Dieser Themenbereich befindet sich gerade im Aufbau und wird sich mit Fragen wie:
Wie ist der Ablauf einer solchen Prüfung?
Nach welchen Kriterien wird geprüft?
Kann und soll man sich vorbereiten?
Wie verhält man sich am besten während der Prüfung?
Welche Konsequenzen hat das Ergebnis?
beschäftigen. Einen ersten Einblick in diesen Themenkomplex können aber auch schon die beiden Artikel:
"Wenn der MDK kommt - Zum Umgang mit den Qualitätsprüfungen im Pflegedienst" aus der PDL Praxis
"Qualität als Baustein in der Pflegeversicherung Teil 11 - Umfang und Ablauf von Qualitätsprüfungen" aus dem Qualitätskolleg
geben.