Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung



Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Krankenkassen und in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. Auf Bundesebene  arbeiten sie als "MDK-Gemeinschaft" zusammen.

Der MDK spielt in der ambulanten Pflege eine wichtige Rolle. Er ist nicht nur für die Einstufungsbegutachtung zuständig, sondern auch für die Qualitätsprüfungen, sowie für gutachterliche Stellungnahmen in Zusammenhang mit den Behandlungspflegen.

Als Gutachterorganisation arbeitet er im Auftrag der Kranken- und Pflegeversicherung und hat seine Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen, der rahmenvertraglichen Grundlagen, sowie der Einzelverträge, die von den Kranken- und Pflegekassen vorgegeben sind, auszufüllen.

Einen ersten Einblick zu diesem Themenkomplex gibt der Artikel "Wenn der MDK kommt - Zum Umgang mit den Qualitätsprüfungen im Pflegedienst" aus der PDL Praxis.

Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen



Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS) berät die Spitzenverbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Fragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Gestaltung des Gesundheitswesens. Sein Auftrag ist es, die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste zu unterstützen und eine einheitliche Durchführung der Aufgaben zu fördern um zu gewährleisten, dass die Medizinischen Dienste kassenarten- und länderübergreifend nach den gleichen Kriterien und Verfahren vorgehen.

Als Beratungsorganisation der Spitzenverbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegefachlichen Grundsatzfragen. stellt der MDS den Kassenverbänden und der "MDK-Gemeinschaft" sozialmedizinisches und pflegefachliches Know-how zur Verfügung. Primäre Handlungsfelder sind:

An der Erarbeitung der für die "MDK-Gemeinschaft" verbindlich geltenden Qualitätsprüfungsrichtlinien - QPR und deren Anlagen war der MDS ebenso beteiligt wie an der Erstellung der "Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA)".

Nach oben