
Andreas Heiber
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Gerd Nett
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Die Qualität der Leistungserbringung rückt immer stärker in das Blickfeld aller Beteiligten: sei es aus ethischen, wirtschaftlichen, haftungsrechtlichen oder rein praktischen Gründen. Aber auch die Pflegekunden hinterfragen immer stärker die Leistungen, die sie beziehen.
Eine Fülle von Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen versuchen die Qualität in der ambulanten Pflege zu regeln.
Die gesetzlichen sowie vertraglichen Einzelheiten hierzu finden Sie im Bereich Gesetze / Verordnungen / Vereinbarungen.
Die Hauptrolle bei der Überprüfung der Qualität hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS):
Mehr zu MDK und MDS
Über Qualitätsprüfungen will der Gesetzgeber die Qualität der Pflege weiterentwickeln.
Mehr zu den Qualitätsprüfungen
Standards, vor allem die nationalen Expertenstandards, nehmen in der Pflege weiter an Bedeutung zu.
Dieser Bereich befindet sich noch im Aufbau, aber Sie können hier Auszüge der nationalen Expertenstandards des "Deutschen Netzwerkes für Qualitätsentwicklung in der Pflege" (DNQP), einige kritische Auseinandersetzungen mit dem Thema Dekubitusprophylaxestandards, sowie einen Artikel zur Verbindlichkeit von Expertenstandards lesen und herunterladen.
Mehr zu den (Experten-)Standards
Etwa seit Einführung der Pflegeversicherung, bzw. vermehrt seit Ende der 90'er Jahre, lassen sich auch ambulante Pflegedienste durch entsprechende Stellen zertifizieren.
Eine kritische Auseinandersetzung hiermit, sowie Antworten auf Fragen wie:
Was ist eine Zertifizierung?
Was sind die Vor- und Nachteile einer Zertifizierung?
Wer kann zertifizieren?
Wie kann man sich vorbereiten und welche Hilfen gibt es?
finden Sie im Bereich Zertifizierung.
Die an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligten Ärzte, Psychotherapeuten und Medizinischen Versorgungszentren sind nach §135a SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiter zu entwickeln. Eine Zertifizierung ist zwar nicht Pflicht, werden aber wohl die Meisten anstreben.
Einige Zertifizierungssysteme verpflichten die geprüfte Einrichtung, dauerhaft nur noch mit anderen ebenfalls geprüften Leistungserbringern zusammen zu arbeiten.
Es dürfte also eine spannende Frage werden, ob eine zertifizierte Arztpraxis die Behandlungspflege von einem nicht zertifizierten Pflegedienst erbringen lassen kann bzw. will. Die für die Ärzte gültige Qualitätsmanagement-Richtline vertragsärztliche Versorgung zur Umsetzung vom Oktober 2005 sieht eine Übergangsfrist von 5 Jahren vor. Auch dieser Faktor muss in die Überlegungen zu einer externen Zertifizierung einfließen.
Hier finden Sie den Fachartikel "Qualitätsmanagementsysteme in Kassenarztpraxen - Gehen Sie auf die Praxen zu!" aus Heft 05/2007 der Häuslichen Pflege.
Rund um die Qualitätsarbeit Ihrer Einrichtung bieten wir Ihnen vielfältige Leistungen an, beispielsweise unsere MDK-Prüfsimulation oder aber auch die externe Begleitung und Unterstützung bei Qualitätsprüfungen durch den MDK.