
Andreas Heiber
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Über die Auswertung der erbrachten Leistungen SGB XI lassen sich Hinweise für "Vergessene Leistungen" = mutmaßlich erbrachte aber nicht abgerechnete Leistungen finden.
Mehr zu "Vergessenen Leistungen" in Häusliche Pflege, 7/2010
Zum Download: Auswertungstabellen zu einzelnen Bundesländern mit Umsatzauswertung (kostenpflichtig; Format Microsoft® Excel®)
Die Masse an Kennzahlen, die viele Programme erzeugen, hilft nicht unbedingt im täglichen Geschäft weiter. Dabei reichen sehr wenige Kennziffern, um schnell erkennen zu können, ob die Einrichtung wirtschaftlich erfolgreich arbeitet. Andreas Heiber hat dies in der Häuslichen Pflege 01/2003 ausführlich beschrieben.
Mehr Informationen dazu: Kennzahl ist nicht gleich Kennzahl
Zum Download: Dynamische Kennzahlen (kostenpflichtig; Format Microsoft® Excel®)
Die Tabelle Umsatzvergleich bietet einen differenzierten Zweijahresvergleich auf der Basis der Einnahmen, gegliedert nach der Pflegebuchführungsverordnung. Sie ermöglicht eine genaue Analyse der Veränderungen und kann so eine wichtige Grundlage für strategische Entscheidungen sein. Es steht in der kostenfreien Version eine Umsatzauswertung (Vergleich der Zahlen) zur Verfügung. Eine Version mit einer zusätzlichen graphischen Umsatzauswertung steht im SysPra Online-Shop kostenpflichtig zur Verfügung.
Mehr Informationen dazu: Beispiel (aus der graphischen Auswertungsvariante)
Zum Download: Umsatzvergleich (kostenfrei; Format Microsoft® Excel®)
Umsatzvergleich graphisch (kostenpflichtig; Format Microsoft® Excel®)
Die Kostenrechnung für die Ambulante Pflege ist wegen der unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen kein einfaches Thema. Andreas Heiber hat dazu das ausführliches Buch Kostenrechnung für die ambulante Pflege geschrieben.
Die Pflegebuchführungsverordnung schreibt unter anderem eine verursachungsgerechte Kostenstellenverteilung vor.
Wie kann man dies ambulant umsetzen? Mit welchem Verteilungsschlüssel wird beispielsweise die PDL aufgeteilt?
Mehr Informationen dazu im eigenen Bereich Kostenrechnung
In der Ambulante Pflege sind eng gestrickte Personalbedarfspläne nicht sinnvoll, da der konkrete Arbeitsanfall die notwendigen Arbeitszeiten bestimmt. Trotzdem kann für die strategische Planung eine zumindest kalkulatorische Stellenplanberechnung hilfreich sein. Auf der Basis der kalkulatorisch zu erbringenden Leistungen kann eine ungefähre Personalbesetzung errechnet werden. Voraussetzung sind die Anzahl der erbrachten Leistungen, deren kalkulatorische Durchschnittszeit sowie die Anzahl der Wegepauschalen (oder Anzahl der jeweiligen Einsätze).
Mehr Informationen dazu: Auszug aus Personalbedarf kalkulatorisch
Zum Download: Personalbedarfsberechnung (kostenpflichtig; Format Microsoft® Excel®)
Man kann den Zeitbedarf für Verwaltungsaufgaben pauschal definierten über Stellenanteile oder man kann von den einzelnen Arbeitsschritten ausgehen und diese mit den Kunden- und Mitarbeiterzahlen hochrechnen. Unsere Modellkalkulation, die im Rahmen der Häuslichen Pflege Dialog 2004 vorgestellt wurde geht den zweiten Weg.
Mehr Informationen dazu: Vortrag von der Häuslichen Pflege Dialog 2004
Zum Download: Verwaltungsabläufe (kostenfrei; Format Microsoft® Excel®)
Zur Vorbereitung von Vergütungsverhandlungen sind die Vertragsparteien gemäß § 89 Abs. 2 SGB XI zu ermitteln. Nur die Pflegekassen bzw. Sozialhilfeträger, auf die im letzten Jahr mehr als 5 % der vom Pflegedienst betreuten Pflegebedürftigen (Fälle, nicht beispielsweise Umsatz!) entfallen, sind auch Teilnehmer der Vergütungsverhandlungen. Zur Ermittlung dient diese Tabelle.
Zum Download: Ermittlung der Vertragsparteien (kostenfrei; Format Microsoft® Excel®)
SysPra hat sich seit Beginn an mit Kalkulationsmodellen auseinandergesetzt und hierzu viel veröffentlicht (z.B. das Buch "Leistungsgerechte Vergütung" von 1997). Kalkulationsmodelle zur Pflegeversicherung müssen die individuellen Leistungskataloge und Strukturen der jeweiligen Bundesländer berücksichtigen (z.B. ausgewiesene oder inklusive Wegepauschalen).
Krankenversicherungsleistungen, Sozialhilfeleistungen und Privatleistungen (z.B. Guthabenkarte "Ihre Zeit") werden zwar im Grundsatz vergleichbar wie Pflegeversicherungsleistungen kalkuliert, aber enthalten auch Kostenanteile für die Investitionskosten. Auch sollten die Wegekosten (unabhängig von evtl. anderen Regelungen bei SGB XI) separat erhoben werden. Das SysPra-Stundensatz-Kalkulationsmodell erlaubt eine individuelle Kalkulation einschließlich Wegekosten.
Mehr zu Kalkulationsmodellen
Ursprünglich ist die SysPra-Kostenstellenrechnung als Notlösung entstanden: Im Rahmen der Vorbereitung von Vergütungsverhandlungen stellt sich immer die Frage nach den tatsächlichen Kosten. Da die Darstellungen in vielen anzutreffenden Rechnungssystemen unzureichend war, entstand als Zwischenlösung eine Kostenrechnung auf Basis MS-Excel®. Diese 'Notlösung' ist inzwischen eine ausgewachsene Kostenrechnung, spezialisiert nur auf die ambulante Pflege und in der Praxis vielfach erprobt und eingesetzt, auch und vor allem zur Vorbereitung von Vergütungsverhandlungen.
Als einfaches Werkzeug ersetzt die SysPra-Kostenstellenrechnung 2.0 nicht vorhandene allgemeine Kostenstellenprogramme oder Controllingsysteme, sondern ergänzt diese speziell um die Belange der ambulanten Pflege.
Die SysPra-Kostenstellenrechnung 2.0 ist mit MS-Excel® 2000 erstellt. Die Weiterverarbeitung der Daten ist daher einfach möglich. Auch eine teilautomatische Übergabe aus der Finanzbuchhaltung oder der Einsatzplanungssoftware in die Kostenstellenrechnung lässt sich so meist unproblematisch realisieren.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Kostenrechnung.
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