Materialien rund um die Bereiche Abläufe, Controlling und Kalkulation



Schulnotenrechner: Berechnungsschema Pflege-Transparenzvereinbarung Ambulant (mit Fragebogen zur Einzelerfassung)



Die Pflege-Transparenzvereinbarung Ambulant (PTVA) wird in den nächsten Wochen im Rahmen der MDK-Prüfungen praktisch umgesetzt. Es wird also spannend für den einzelnen Pflegedienst, welche Schulnote wohl heraus kommt. Wer will, kann aber auch schon seine eigenen regelmäßigen Pflegevisiten nutzen, um zusätzlich die PTVA-Fragen zu erfassen und sie gemäß den Vorgaben auszuwerten. 

SysPra hat dazu ein Tool entwickelt, das die Berechnung automatisch durchführt. Es enthält dazu ein Erfassungsformular für die Erfassung vor Ort. Durch die übersichtliche Berechnungsdarstellung kann man auch selbst ausprobieren, wie sich die unterschiedliche Beantwortung von Fragen auf die jeweiligen Teilnoten und die Gesamtnote auswirken wird.

Mehr Informationen hierzuBeispielauswertung einer Schulnotenberechnung nach PTVA

Zum Download:  Berechnungsschema Pflege-Transparenzvereinbarung Ambulant (kostenpflichtig; Format Microsoft® Excel®)

Dynamische Kennzahlen



Die Masse an Kennzahlen, die viele Programme erzeugen, hilft nicht unbedingt im täglichen Geschäft weiter. Dabei reichen sehr wenige Kennziffern, um schnell erkennen zu können, ob die Einrichtung wirtschaftlich erfolgreich arbeitet. Andreas Heiber hat dies in der Häuslichen Pflege 01/2003 ausführlich beschrieben.

Mehr Informationen dazu: Kennzahl ist nicht gleich Kennzahl

Zum Download:  Dynamische Kennzahlen (kostenpflichtig; Format Microsoft® Excel®)

Ermittlung der Vertragsparteien SGB XI



Zur Vorbereitung von Vergütungsverhandlungen sind die Vertragsparteien gemäß § 89 Abs. 2 SGB XI zu ermitteln. Nur die Pflegekassen bzw. Sozialhilfeträger, auf die im letzten Jahr mehr als 5 % der vom Pflegedienst betreuten Pflegebedürftigen (Fälle, nicht beispielsweise Umsatz!) entfallen, sind auch Teilnehmer der Vergütungsverhandlungen. Zur Ermittlung dient diese Tabelle.

Zum Download:  Ermittlung der Vertragsparteien (kostenfrei; Format Microsoft® Excel®)

Hochrechnung einer Punktwertänderung SGB XI



Um Ziele, Angebote oder Vertragsabschlüsse nach SGB XI auf ihre Auswirkung auf den Umsatz zu überprüfen, ist es hilfreich, Punktwertsteuerungen umzurechnen auf prozentuale Steigerungen. Dabei spielt auch die Betrachtung von evtl. vorhandenen Pauschalen (z.B. Wegepauschalen) eine wichtige Rolle. Die Tabelle ermöglicht die einfache Hochrechnung der Punktwertsteigerung und zeigt die Veränderungen auf. Die Tabellen sind pro Bundesland auf den jeweiligen Leistungskatalog angepasst.

Zum Download:  Hochrechnung Punktwertänderung (kostenpflichtig; Format Microsoft® Excel®)

Kostenrechnung-Verteilungsschlüssel



Die Kostenrechnung für die Ambulante Pflege ist wegen der unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen kein einfaches Thema. Andreas Heiber hat dazu das ausführliches Buch Kostenrechnung für die ambulante Pflege geschrieben.

Die Pflegebuchführungsverordnung schreibt unter anderem eine verursachungsgerechte Kostenstellenverteilung vor.
Wie kann man dies ambulant umsetzen? Mit welchem Verteilungsschlüssel wird beispielsweise die PDL aufgeteilt?

Mehr Informationen dazu im eigenen Bereich Kostenrechnung

Personalbedarf, kalkulatorisch



In der Ambulante Pflege sind eng gestrickte Personalbedarfspläne nicht sinnvoll, da der konkrete Arbeitsanfall die notwendigen Arbeitszeiten bestimmt. Trotzdem kann für die strategische Planung eine zumindest kalkulatorische Stellenplanberechnung hilfreich sein. Auf der Basis der kalkulatorisch zu erbringenden Leistungen kann eine ungefähre Personalbesetzung errechnet werden. Voraussetzung sind die Anzahl der erbrachten Leistungen, deren kalkulatorische Durchschnittszeit sowie die Anzahl der Wegepauschalen (oder Anzahl der jeweiligen Einsätze).

Mehr Informationen dazu: Auszug aus Personalbedarf kalkulatorisch

Zum Download:  Personalbedarfsberechnung (kostenpflichtig; Format Microsoft® Excel®)

Umsatzvergleich



Die Tabelle Umsatzvergleich bietet einen differenzierten Zweijahresvergleich auf der Basis der Einnahmen, gegliedert nach der Pflegebuchführungsverordnung. Sie ermöglicht eine genaue Analyse der Veränderungen und kann so eine wichtige Grundlage für strategische Entscheidungen sein. Es steht in der kostenfreien Version eine Umsatzauswertung (Vergleich der Zahlen) zur Verfügung. Eine Version mit einer zusätzlichen graphischen Umsatzauswertung steht im SysPra Online-Shop  kostenpflichtig zur Verfügung.

Mehr Informationen dazu: Beispiel (aus der graphischen Auswertungsvariante)

Zum Download:  Umsatzvergleich (kostenfrei; Format Microsoft® Excel®)

Umsatzvergleich graphisch (kostenpflichtig; Format Microsoft® Excel®)

Zeitbedarf für Verwaltungsaufgaben



Man kann den Zeitbedarf für Verwaltungsaufgaben pauschal definierten über Stellenanteile oder man kann von den einzelnen Arbeitsschritten ausgehen und diese mit den Kunden- und Mitarbeiterzahlen hochrechnen. Unsere Modellkalkulation, die im Rahmen der Häuslichen Pflege Dialog 2004 vorgestellt wurde geht den zweiten Weg.

Mehr Informationen dazu: Vortrag von der Häuslichen Pflege Dialog 2004

Zum Download:  Verwaltungsabläufe (kostenfrei; Format Microsoft® Excel®)

Kalkulationsmodelle zur Pflegeversicherung müssen die individuellen Leistungskataloge und Strukturen der jeweiligen Bundesländer berücksichtigen (z.B. ausgewiesene oder inklusive Wegepauschalen).

Krankenversicherungsleistungen, Sozialhilfeleistungen und Privatleistungen (z.B. Guthabenkarte "Ihre Zeit") werden zwar im Grundsatz vergleichbar wie Pflegeversicherungsleistungen kalkuliert, aber enthalten auch Kostenanteile für die Investitionskosten. Auch sollten die Wegekosten (unabhängig von evtl. anderen Regelungen bei SGB XI) separat erhoben werden. Das SysPra-Stundensatz-Kalkulationsmodell erlaubt  eine individuelle Kalkulation einschließlich Wegekosten.

eine einfache und praktische Lösung zur ambulanten Kostenrechnung.

Eigentlich ist eine parallele Zeiterfassung dann nicht (mehr) nötig, wenn eine Einsatzplanungssoftware konsequent genutzt wird. Ist dies (noch) nicht der Fall, kann die temporäre SysPra-Zeiterfassung eine wichtige Hilfe darstellen.

Mehr Informationen dazu auch im eigenen Bereich: Zeiterfassung



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